Sämtliche privaten Kreditverträge, Baudarlehen sowie Kfz-Finanzierungen und Leasingverträge können ab sofort widerrufen werden!
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Aktuelles Sensationsurteil EuGH:
Sämtliche privaten Kreditverträge, Baudarlehen sowie Kfz-Finanzierungen und Leasingverträge können ab sofort widerrufen werden!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 26.03.20 (Az.: C-66/19) eine weit verbreitete Klausel in den Widerrufsbelehrungen von privaten Kreditverträgen sowie Auto-Finanzierungen für unzureichend erklärt und damit den Weg geöffnet, alle Verbraucherkreditverträge, die in der Zeit ab dem 11.06.10 bis 21.03.16 geschlossen wurden, zu widerrufen. Für Auto-Finanzierungen oder Leasing sind sogar alle Verträge ab 11.06.10 bis heute betroffen.