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Corona – Virus Informationen zur Stornierung von Pauschalreisen

23. März 2020/0 Kommentare/in News /von admin

Wenn ein Reiseziel, das Zielgebiet oder das Hotel auf Grund behördlicher Anordnung (bspw. Quarantäne) unzugänglich ist, liegt höhere Gewalt vor und der Reisepreis muss zu 100 % zurück erstattet werden. Aber auch wenn die vorbezeichneten Hindernisgründe nicht vorliegen bestehen bei der Stornierung von Pauschalreisen im Einzelfall grundsätzlich gute Chancen den Reisepreis zurück zu erhalten. Oft bieten hier die in den Reisebedingungen festgeschriebenen Stornostaffeln den entscheidenden Ansatz. Diese könnten unangemessen hoch und daher unwirksam sein.

Auf Wunsch prüfen wir für Sie die Voraussetzungen einer kostenlosen Stornierung und unterstützen Sie bei der Abwicklung!

A&P Stand 15.03.2020

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