Wettbewerbs- und Urheberrecht
Wir unterstützen Sie zudem juristisch auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Der gewerbliche Rechtsschutz stellt den Inbegriff der Rechtsnormen dar, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen dienen. Man spricht auch von dem geistigen Eigentum oder Immaterialgüterschutz. Dazu gehört insbesondere das Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht, während das Urheberrecht Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur schützt. Der gewerbliche Rechtsschutz schützt demnach die Idee an etwas, also das geistige Eigentum an einer einzigartigen und bestimmten gedanklichen Leistung. Gewerbliche Schutzrechte gewähren dem Rechtsinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht, das es ihm ermöglicht, die Früchte seines geistigen Schaffens allein zu ernten.
Im Markenrecht, einem Unterfall des gewerblichen Rechtsschutzes, beraten wir Sie bei der Markenauswahl und der Markenanmeldung, national wie international. Wir führen für Sie Markenrecherchen und die Kollisionsüberwachung von Marken durch, verteidigt Ihre Marken-, Patent- und Urheberrechte im gerichtlichen wie auch im außergerichtlichen Verfahren. Zudem entwerfen und gestalten wir für Sie spezifische Vereinbarungen, wie Lizenz- und Abgrenzungsvereinbarungen für die Nutzung und Vermarktung Ihrer Schutzrechte. Ferner überprüfen wir Ihre Marketingstrategien nach rechtlichen Gesichtspunkten und helfen Ihnen, bestehende Wettbewerbsverletzungen von Mitbewerbern schnell und wirksam durch Abmahnungen zu unterbinden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Wettbewerbsrecht, inklusive Urheberrecht. Es umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot). Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten sowie der Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution (Individual- und Institutionsschutz). Zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne kann schließlich das Recht der gesetzlichen Monopole (Patent, Gebrauchsmuster, Marken) gerechnet werden. Das Urheberrecht schützt Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur. Werke wie Musik, Fotografien, Bücher oder auch Webseiten können urheberrechtlichen Schutz genießen, aber nicht registriert werden.
Wir beraten unsere Mandanten bereits im Vorfeld hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten, Immaterialgüter abzusichern, und übernimmt dabei die Registrierung und laufende Betreuung von Marken, Mustern oder Patenten. Wir gestalten für Sie auch Produktionsvertrag, Managementvertrag, Kooperationsvertrag, Agenturvertrag oder Lizenzvertrag. Ferner überprüfen wir Verträge, die Ihnen zur Unterfertigung von potentiellen Vertragspartnern vorgelegt werden. Darüber hinaus beratten wir Sie auch im Hinblick auf die Ahndung und Verfolgung etwaiger Wettbewerbsverstöße Ihrer Mitbewerber
SIE HABEN FRAGEN? BENÖTIGEN SIE EINEN TERMIN?
089 5506670
info@artz-partner.de