Wir unterstützen sowohl Vermieter als auch Mieter nicht nur im klassischen Streitfall der Kündigung und deren Durchsetzung (Räumungsklage) bzw. Abwendung (negative Feststellungsklage auf Unwirksamkeit der Kündigung), sondern auch im Zusammenhang mit der Klärung von Mieterhöhungsverlangen, Streitigkeiten um Nebenkosten, Instandhaltungen aufgrund Schönheitsreparaturklauseln und anstehenden Renovierungen.
Unsere Expertise umfassen selbstverständlich auch alle Bereiche der Gewerbeimmobilien, wie deren Kauf bzw. Verkauf sowie deren Vermietung.
Wir übernehmen für Sie auch jegliche Streitigkeiten, die einem Auszug nachfolgen, wie beispielsweise die Rückforderung der Kaution oder Schadensersatzansprüche.
Da die im Internet frei zugänglichen Mietvertragsmuster oftmals aktuelle Regelungen oder Rechtsprechung außer Acht lassen und somit angreifbar sind, erstellen wir für Sie gerne auch individuelle Mietverträge, die sich an den aktuellen Regelungen orientieren.
Aufgrund der hohen Emotionalität in Mietangelegenheiten, ist anwaltlicher Beistand stets vorteilhaft, um Ihnen die Last von den Schultern zu nehmen.
Kontaktieren Sie Ihre Rechtsanwälte in München für Mietrecht bei der Kanzlei Artz & Partner. Gemeinsam werden wir mit Ihnen gerne eine lösungsorientierte Strategieerarbeiten, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erwirken.