Corona – Virus Steuerentlastung für Unternehmen
In der aktuellen Krise sollen gerade Unternehmen in einem bundesweiten Maßnahmenpaket steuerlich stark entlastet werden. Bereits in der vergangenen Woche hat die Politik auf mögliche Hilfsmaßnahmen aufmerksam gemacht. Folgende Erleichterungen sind vorgesehen und können bereits beantragt werden:
- Laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer können auf Antrag herabgesetzt oder ausgesetzt werden.
- Möglich ist außerdem, die fälligen Steuerzahlungen zu stunden.
- Säumniszuschläge können erlassen werden.
- Das Finanzamt kann auch vorübergehend auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten.
Betroffene Unternehmen sollten sich frühzeitig informieren und den Kontakt zum Finanzamt suchen.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Antragstellung!
A&P Stand 16.03.2020
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