Ebay vom Kauf zurück treten?
/0 Kommentare/in News /von adminEbay Kaufvertrag – hier erfahren Sie mehr über ein echtes Beispiel im Ebay Kauf – (Beispiel Flugzeugkauf)
Wirksame Anfechtung eines eBay-Kaufvertrags über ein Liebhaberflugzeug – der Verkäufer hat Aufklärungspflicht bzgl. Besonderheiten eines Kaufgegenstands
Zweitinstanzlich hat die Kanzlei Artz und Partner vor dem OLG Karlsruhe in der Berufung erreicht, dass die Anfechtung des Kaufvertrags durch den ursprünglich auf Zahlung des Kaufpreises und Abnahme des Flugzeugs verklagten Beklagte, doch noch wirksam ist.
Ursprünglich wurde ein eBay Kaufvertrag geschlossen. Ein solcher ebay Kaufvertrag wird nicht nach den Regeln einer echten Auktion oder Versteigerung durch den Zuschlag geschlossen. Vielmehr kommt der Vertrag dann bei Höchstgebot am Ende der Laufzeit zustande, wobei eBay selbst als Empfangsvertreter seitens des Anbietenden tätig wird. Das zweitinstanzliche Gericht erkannte die geleistete Anzahlung dem Beklagten zurück, (…). (…). Nachdem eine Nichtzulassungsbeschwerde seitens des Flugzeugverkäufers zwar eingelegt, aber doch wieder zurückgezogen wurde, ist das erreichte Urteil nun abschließend rechtskräftig. Der BGH muß in dieser Sache nicht erneut entscheiden. ...weiterlesen
Artz & Partner Rechtsanwälte
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