Ebay Kaufvertrag – hier erfahren Sie mehr über ein echtes Beispiel im Ebay Kauf – (Beispiel Flugzeugkauf)
Wirksame Anfechtung eines eBay-Kaufvertrags über ein Liebhaberflugzeug – der Verkäufer hat Aufklärungspflicht bzgl. Besonderheiten eines Kaufgegenstands
Zweitinstanzlich hat die Kanzlei Artz und Partner vor dem OLG Karlsruhe in der Berufung erreicht, dass die Anfechtung des Kaufvertrags durch den ursprünglich auf Zahlung des Kaufpreises und Abnahme des Flugzeugs verklagten Beklagte, doch noch wirksam ist.
Ursprünglich wurde ein eBay Kaufvertrag geschlossen. Ein solcher ebay Kaufvertrag wird nicht nach den Regeln einer echten Auktion oder Versteigerung durch den Zuschlag geschlossen. Vielmehr kommt der Vertrag dann bei Höchstgebot am Ende der Laufzeit zustande, wobei eBay selbst als Empfangsvertreter seitens des Anbietenden tätig wird. Das zweitinstanzliche Gericht erkannte die geleistete Anzahlung dem Beklagten zurück, (…). (…). Nachdem eine Nichtzulassungsbeschwerde seitens des Flugzeugverkäufers zwar eingelegt, aber doch wieder zurückgezogen wurde, ist das erreichte Urteil nun abschließend rechtskräftig. Der BGH muß in dieser Sache nicht erneut entscheiden.
Wie komme ich von einem Ebay-Kauf los?
Hier kaufte der Mandant eine seltene SIAT MBB 223 von 1967, gebaut von den Siebel Flugzeugwerken (heute EADS) noch als Vorserienmodell. Dieses Flugzeug ist die erste Nachkriegsentwicklung, die zweisitzigen Kunstflug erlaubt, und daher auch als militärisches Schulungsflugzeug genutzt wurde. Daher ist dieses Flugzeug ein seltenes Liebhaberstück, aufgrund seines historischen Interesses und der geringen Stückzahl. Allerdings besteht bei diesem Flugzeugtyp die besondere Ausnahme, daß nach einem Absturz eines gleichen Typs aufgrund Tragflächenüberlastung eine Lufttüchtigkeitsanweisung des Luftfahrtbundesamtes für alle Exemplare dieses Modells erging. Hiernach müssen sämtliche Flugzeuge dieses Typs nach einer bestimmten Gesamtbetriebszeit zur Tragflächenüberprüfung oder gleich zum Austausch dieser Tragflächen. Schon vorher durften keine Kunstflugmanöver mehr durchgeführt werden.
Beim Verkauf dieses Flugzeugs wurde ein Probeflug von einem vom Verkäufer beauftragten erfahrenen Piloten gemacht, der auch leichte Kunstflugmanöver beinhaltete. Aufgrund einer zwischenzeitlichen nochmaligen Verschärfung der Überprüfungspflicht seitens des Luftfahrtamtes hätte dieser Probeflug so nicht mehr stattfinden dürfen. Zur weiteren Nutzung des Flugzeugs, selbst in ganz normalen Flugbetrieb, hätten demnach erst die Tragflächen überprüft oder ausgetauscht werden müssen.
Von alldem wusste der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses aber nichts. Er erfuhr erst kurze Zeit später davon, und darüber hinaus dass diese Maßnahme rund 150 % des eigentlichen Kaufpreises betragen würde. Bis dahin hatte er eine Anzahlung auf den Kaufpreis geleistet. Doch der Verkäufer forderte nun mit einer Klage im ersten Rechtszug den gesamten Kaufpreis und Abnahme des Flugzeugs. Auch wusste dieser vorher schon durch ein Angebot der zuständigen Firma EADS, dass diese Reparatur zwingend anliegt. Und sonst dieses Flugzeug formal nicht mehr flugfähig ist, da es gegen die Anweisungen des Luftfahrtbundesamtes verstößt.
Erst das OLG Karlsruhe erkannte nun eine wirksame Anfechtung des Ebay Kaufvertrags durch den Käufer.
Grds. trifft den Verkäufer hier keine allgemeine Offenbarungspflicht über alle Umstände des Flugzeugs. Vielmehr hat ein Käufer iR seines eigenen Verantwortungs- und Risikobereichs dafür zu sorgen, dass er alle wichtigen Umstände erfährt, die für ihn wichtig sind. Um danach entscheiden zu können, ob ein bestimmter Kauf in Frage kommt oder nicht.
Allerdings besteht ausnahmsweise dann eine Aufklärungspflicht des Verkäufers, wenn wesentliche Umstände bestehen, die für den Käufer für einen Kauf von entscheidender Bedeutung sind, und zusätzlich der Käufer auf Aufklärung vertrauen darf.
Beim Flugzeug bestanden zwei Besonderheiten, die dem Verkäufer eine Aufklärungspflicht auferlegten, welcher er aber nicht nachkam. Dadurch beging er eine Täuschung durch Unterlassen der Aufdeckung dieser Umstände. Der Käufer ging davon aus, dass er zum Kaufzeitpunkt ein Flugzeug erhielt, was noch einige Zeit normal flugtauglich wäre, und sogar für Kunstflug geeignet sei. Und nicht unmittelbar eine Tragflächenüberprüfung oder Auswechslung ansteht. Dies sei gerade kein allgemein zu erwartender Verschleiß oder noch vom Risiko kurzfristiger teurer Reparaturen gedeckt. Denn hier handelt es sich um einen ganz speziell diesen Flugzeugtyp betreffenden Umstands. Selbst wenn man noch einige Zeit schonend hätte fliegen können, besteht hier aufgrund des finanziellen Umfangs der Maßnahmen ein für die Kaufentscheidung maßgeblicher Aspekt. Selbst das Alter des Flugzeugs oder dass der Käufer vielleicht erst zu einem viel späteren Zeitpunkt hätte leichten Kunstflug betreiben wollen, lässt nicht das zwingende Aufklärungserfordernis des Verkäufers entfallen. Selbst eine bloße Übergabe von Unterlagen in Form eines ganzen Ordners, woraus man diese Umstände und Informationen hätte ersehen können, genügt hier nicht. Der Verkäufer hätte hier nur seiner Aufklärungspflicht genügt, wenn er hätte erwarten können, dass der Käufer die Unterlagen ganz gezielt nach diesem Punkt durchsehen würde.
Der Verkäufer verschwieg demnach einen entscheidenden Umstand hinsichtlich dieses einzigartigen Kaufgegenstands, der für den Käufer maßgeblich und selbst bei aktiver Untersuchung nicht erkennbar war. So wurde der Flugzeugkäufer bedingt vorsätzlich durch Unterlassen getäuscht. Gezielte Absicht muß hier nicht vorliegen.
Das zweitinstanzliche Gericht erkannte die geleistete Anzahlung dem Beklagten zurück, und wies die ursprüngliche Klage auf den gesamten Kaufpreis ab. Eine Zulassung zur letzten Instanz, dem BGH, wurde vom Berufungsgericht nicht zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde liegt aber an.
Dieses von der Kanzlei durchgeführte Verfahren zeigt auf, dass es zahlreiche Verbindungen in andere Bereiche des Lebens gibt. Aufgrund der Besonderheit und Einzigartigkeit bei diesem Ebay Kaufvertrag des Flugzeugs kann hier sicher nichts verallgemeinert werden. Auch findet sich hier noch sehr wenig bis keine Rechtsprechung dazu.
Doch gerade in den Bereichen von seltenen Kraftfahrzeugen und vor allem besonderen und alten Immobilien ist hier eine entsprechende Anwendung denkbar. Man denke hier nur an die Aufklärungspflichten über Wiederzulassungen bei lange außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen aus dem Ausland. Wenn hier Zulassungshindernisse aufgrund geänderter oder verschärfter Anforderungen an Kfz bestehen, könnten für eine Wiederzulassung erhebliche finanzielle Hindernisse bestehen. Man denke nur an die heutigen Umweltauflagen in den Städten. Weiter bei der ganzen Problematik, ab welcher Grenze ein Unfallschaden mitzuteilen ist, oder ob es sich um einen bloßen „Blechschaden“ handelt. Bei Immobilien, die einer möglichen Hochwassergefahr ausgesetzt sind, wenn Altlasten im Boden liegen oder wenn bei Eigentumswohnungen eine Sozialbindung angeordnet ist. Schon die ganzen Fälle von drohenden oder bestehenden Feuchtigkeitsschäden in Gebäuden ist für den Laien unübersichtlich und nicht mehr absehbar, wann für den Verkäufer zwingende Aufklärungspflichten bestehen. Und dies sollen nur sehr grob angedeutete Fallgruppen sein, die sich noch auf viele weitere Bereiche ausdehnen lassen.
Zumal seitens einer Offenbarungspflicht beim Verkäufer bedingter Vorsatz genügt. Das heißt, selbst wenn er nur mit einer möglichen Unrichtigkeit seiner Angaben rechnet, und doch ins Blaue hinein unrichtige Angaben macht, könnte der Vertragspartner schon berechtigt sein den geschlossenen Vertrag anzufechten oder von einem Ebay Kauf zurückzutreten. Dazu sind dies Sachbereiche, die regelmäßig ein nicht geringes finanzielles Volumen einnehmen.
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