Anwälte Artz & Partner München
  • Home
  • Rechtsgebiete
  • München
  • Mannheim
  • Landshut
  • News

Sämtliche privaten Kreditverträge, Baudarlehen sowie Kfz-Finanzierungen und Leasingverträge können ab sofort widerrufen werden!

1. April 2020/0 Kommentare/in News /von admin

Hier direkt als PDF downloaden: Kreditverträge widerrufen

 

Aktuelles Sensationsurteil EuGH:

Sämtliche privaten Kreditverträge, Baudarlehen sowie Kfz-Finanzierungen und Leasingverträge können ab sofort widerrufen werden!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 26.03.20 (Az.: C-66/19) eine weit verbreitete Klausel in den Widerrufsbelehrungen von privaten Kreditverträgen sowie Auto-Finanzierungen für unzureichend erklärt und damit den Weg geöffnet, alle Verbraucherkreditverträge, die in der Zeit ab dem 11.06.10 bis 21.03.16 geschlossen wurden, zu widerrufen. Für Auto-Finanzierungen oder Leasing sind sogar alle Verträge ab 11.06.10 bis heute betroffen. ...weiterlesen

Wichtige Ergänzungen zur Mandanten-Information: Sicher durch die Corona-Krise: Was Sie als Unternehmer jetzt unbedingt beachten sollten.

27. März 2020/0 Kommentare/in News /von admin

Hier direkt als PDF downloaden: Corona – Wichtige Ergänzungen zur Mandanten …

 

 

Sehr geehrte Klientin,
sehr geehrter Klient,

 

das Corona-Virus lähmt die gesamte Weltwirtschaft. Mittels Schul- und Restaurantschließungen sowie im Extrem- fall Ausgangssperren wurde in vielen Teilen der westlichen Welt das öffentliche Leben bereits auf ein Minimum reduziert. Während einige wenige weltweit agierende Konzerne von der Pandemie sogar profitieren könnten, droht vielen Betrieben die Insolvenz – auch in Deutschland.

 

Damit das nicht passiert, haben Bund und Länder in den vergangenen Tagen einen Rettungsschirm bestehend aus steuerlichen Maßnahmen und Liquiditätsmitteln für ebendiese Unternehmen konzipiert. Zusätzlich wurden Sofort- hilfen für Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Künstler angestoßen und auch die EU unterstützt ihre Mit- gliedsstaaten. Doch bei allen Hilfsangeboten kann man leicht den Überblick verlieren – vor allem, wenn es darum geht, die richtige Maßnahme für Ihren Betrieb zu finden. Denn nicht alle Angebote gelten für alle Unternehmen gleichermaßen. ...weiterlesen

Corona – Virus Steuerentlastung für Unternehmen

23. März 2020/0 Kommentare/in News /von admin

In der aktuellen Krise sollen gerade Unternehmen in einem bundesweiten Maßnahmenpaket steuerlich stark entlastet werden. Bereits in der vergangenen Woche hat die Politik auf mögliche Hilfsmaßnahmen aufmerksam gemacht. Folgende Erleichterungen sind vorgesehen und können bereits beantragt werden:

  • Laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer können auf Antrag herabgesetzt oder ausgesetzt werden.
  • Möglich ist außerdem, die fälligen Steuerzahlungen zu stunden.
  • Säumniszuschläge können erlassen werden.
  • Das Finanzamt kann auch vorübergehend auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten.
  • ...weiterlesen

    Corona – Virus Informationen zur Stornierung von Pauschalreisen

    23. März 2020/0 Kommentare/in News /von admin

    Wenn ein Reiseziel, das Zielgebiet oder das Hotel auf Grund behördlicher Anordnung (bspw. Quarantäne) unzugänglich ist, liegt höhere Gewalt vor und der Reisepreis muss zu 100 % zurück erstattet werden. Aber auch wenn die vorbezeichneten Hindernisgründe nicht vorliegen bestehen bei der Stornierung von Pauschalreisen im Einzelfall grundsätzlich gute Chancen den Reisepreis zurück zu erhalten. Oft bieten hier die in den Reisebedingungen festgeschriebenen Stornostaffeln den entscheidenden Ansatz. Diese könnten unangemessen hoch und daher unwirksam sein.

    Auf Wunsch prüfen wir für Sie die Voraussetzungen einer kostenlosen Stornierung und unterstützen Sie bei der Abwicklung!

    A&P Stand 15.03.2020

    Klienten-Information: Sicher durch die Corona-Krise: Was Sie als Unternehmer jetzt unbedingt beachten sollten

    23. März 2020/0 Kommentare/in News /von admin

    Hier direkt als PDF downloaden: Corona- Allgemeine Information

     

     

    Sehr geehrte Klientin,       
    sehr geehrter Klient,

    nach Ebola, Vogelgrippe und SARS kommt nun die Corona-Epidemie. Nachdem sich zunächst in China massenweise Menschen infiziert haben, hat das Virus SARS-CoV-2 inzwischen auch Deutschland erreicht.

    Die meisten Grenzen sind bereits geschlossen, Kinos, Diskotheken und Bars müssen schließen;  das öffentliche Leben wurde heruntergefahren. Die wirtschaftlichen Folgen sind schon jetzt deutlich zu spüren. Aber auch der arbeits- und steuerrechtliche Bereich ist massiv betroffen. Wie gehen Sie nun als Arbeitgeber mit erkrankten Mitarbeitern um? Wie können Sie auf verängstigte Mitarbeiter reagieren und wie weit geht überhaupt Ihr Direktionsrecht bezüglich Dienstreisen und Homeoffice-Regelungen? Was müssen Sie bei der Anordnung von Kurzarbeit oder Überstunden beachten und welche steuerlichen Hilfen können Sie seitens der Bundesregierung erwarten? ...weiterlesen

    Corona – Virus Informationen zum Kurzarbeitergeld

    23. März 2020/0 Kommentare/in News /von admin

    Bei Arbeits- und Entgeltausfällen durch das Corona – Virus kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Die Bundesregierung wird kurzfristig Sonderregeln zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. Informationen zum aktuellen Stand erhalten Sie von der Agentur für Arbeit. Wenn Sie sich über Kurzarbeitergeld informieren möchten, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen, unterstützen wir Sie gerne.

    A&P Stand 14.03.2020

    Verkehrsunfall – machen Sie Ihre Ansprüche geltend

    20. Juli 2016/1 Kommentar/in News /von admin

    Sie benötigen Hilfe bei einer Schadensabwicklung?
    Möchten Ansprüche des Geschädigten geltend machen?
    Wollen einen Schadensersatz erwirken?
    Oder wollen ein Schmerzensgeld einklagen?

    Der Verkehrsunfall und dessen Abwicklung ist ein Teil des Verkehrsrechts. Hier sind aber im Gegensatz zum Verkehrsverwaltungsrecht vielmehr die Normen des Privatverkehrsrechts einschlägig. Das juristische Hauptaugenmerk liegt auf Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes, dem Deliktsrecht im BGB, dem allgemeinen Schadensersatzrecht im BGB und Nebengesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Versicherungsvertragsgesetz und weiteren.

    Verkehrsrecht MünchenAuch dieser Themenbereich im Rahmen des Verkehrsunfalls ist äußerst vielschichtig. Die Kanzlei Artz und Partner und deren Verkehrsrechtsanwälte wie weitere Angestellte sind auf diesem Gebiet langjährig erfahren und besitzen hier eine hohe Expertise. Dem Mandat kann hier eine Gesamtserviceleistung aus einer Hand angeboten werden – gerade auch für die Nebenbereiche wie die Abwicklung mit Autohäusern, Kfz-Sachverständigen und Versicherungen.

    Die Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Unfallabwicklung und Verkehrsrecht hat den finanziellen Vorteil, daß sämtliche in Betracht kommende Forderungen berücksichtig und geltend gemacht werden. Darüber hinaus wird dem unfallgeschädigten Mandanten auch die umfangreiche Verwaltungsarbeit und den manchmal unangenehmen Umgang mit dem Unfallgegner und weiteren Beteiligten sowie vor allem den Versicherungen abgenommen. Zumal die Rechtsanwaltskosten insoweit vom Schädiger getragen und ersetzt werden müssen, soweit er durch eigenes Verschulden den Unfall zu verantworten hat. Darüber hinaus kommen im Einzelfall noch einschlägige verkehrsrechtliche Rechtsschutzversicherungen hinzu, die hier greifen.

    Lassen Sie sich beraten und nehmen Sie Kontakt mit den spezialisierten Rechtsanwälten der Kanzlei Artz und Partner auf.

    Grundsätzlich stehen Ihnen als Geschädigter eines Verkehrsunfalls Ansprüche auf Ersatz der durch den Unfall verursachten Schäden gegen den unfallverursachenden Fahrer selbst, den

    Fahrzeughalter ...weiterlesen

    Fahrverbot umgehen – NEWS zum Thema Verkehrsrecht: Fahrverbot – Blitzer – Verkehrsunfall

    18. April 2016/0 Kommentare/in News /von admin

    Weiterlesen →

    Ebay vom Kauf zurück treten?

    7. April 2016/0 Kommentare/in News /von admin

    Ebay Kaufvertrag – hier erfahren Sie mehr über ein echtes Beispiel im Ebay Kauf – (Beispiel Flugzeugkauf)

    Wirksame Anfechtung eines eBay-Kaufvertrags über ein Liebhaberflugzeug – der Verkäufer hat Aufklärungspflicht bzgl. Besonderheiten eines Kaufgegenstands

    Zweitinstanzlich hat die Kanzlei Artz und Partner vor dem OLG Karlsruhe in der Berufung erreicht, dass die Anfechtung des Kaufvertrags durch den ursprünglich auf Zahlung des Kaufpreises und Abnahme des Flugzeugs verklagten Beklagte, doch noch wirksam ist.

    Ursprünglich wurde ein eBay Kaufvertrag geschlossen. Ein solcher ebay Kaufvertrag wird nicht nach den Regeln einer echten Auktion oder Versteigerung durch den Zuschlag geschlossen. Vielmehr kommt der Vertrag dann bei Höchstgebot am Ende der Laufzeit zustande, wobei eBay selbst als Empfangsvertreter seitens des Anbietenden tätig wird. Das zweitinstanzliche Gericht erkannte die geleistete Anzahlung dem Beklagten zurück, (…). (…). Nachdem eine Nichtzulassungsbeschwerde seitens des Flugzeugverkäufers zwar eingelegt, aber doch wieder zurückgezogen wurde, ist das erreichte Urteil nun abschließend rechtskräftig. Der BGH muß in dieser Sache nicht erneut entscheiden.

    Wie komme ich von einem Ebay-Kauf los?

    Hier kaufte der Mandant eine seltene SIAT MBB 223 von 1967, gebaut von den Siebel Flugzeugwerken (heute EADS) noch als Vorserienmodell. Dieses Flugzeug ist die erste Nachkriegsentwicklung, die zweisitzigen Kunstflug erlaubt, und daher auch als militärisches Schulungsflugzeug genutzt wurde. Daher ist dieses Flugzeug ein seltenes Liebhaberstück, aufgrund seines historischen Interesses und der geringen Stückzahl. Allerdings besteht bei diesem Flugzeugtyp die besondere Ausnahme, daß nach einem Absturz eines gleichen Typs aufgrund Tragflächenüberlastung eine Lufttüchtigkeitsanweisung des Luftfahrtbundesamtes für alle Exemplare dieses Modells erging. Hiernach müssen sämtliche Flugzeuge dieses Typs nach einer bestimmten Gesamtbetriebszeit zur Tragflächenüberprüfung oder gleich zum Austausch dieser Tragflächen. Schon vorher durften keine Kunstflugmanöver mehr durchgeführt werden.

    Beim Verkauf dieses Flugzeugs wurde ein Probeflug von einem vom Verkäufer beauftragten erfahrenen Piloten gemacht, der auch leichte Kunstflugmanöver beinhaltete. Aufgrund einer zwischenzeitlichen nochmaligen Verschärfung der Überprüfungspflicht seitens des Luftfahrtamtes hätte dieser Probeflug so nicht mehr stattfinden dürfen. Zur weiteren Nutzung des Flugzeugs, selbst in ganz normalen Flugbetrieb, hätten demnach erst die Tragflächen überprüft oder ausgetauscht werden müssen.

    Von alldem wusste der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses aber nichts. Er erfuhr erst kurze Zeit später davon, und darüber hinaus dass diese Maßnahme rund 150 % des eigentlichen Kaufpreises betragen würde. Bis dahin hatte er eine Anzahlung auf den Kaufpreis geleistet. Doch der Verkäufer forderte nun mit einer Klage im ersten Rechtszug den gesamten Kaufpreis und Abnahme des Flugzeugs. Auch wusste dieser vorher schon durch ein Angebot der zuständigen Firma EADS, dass diese Reparatur zwingend anliegt. Und sonst dieses Flugzeug formal nicht mehr flugfähig ist, da es gegen die Anweisungen des Luftfahrtbundesamtes verstößt.

    Erst das OLG Karlsruhe erkannte nun eine wirksame Anfechtung des Ebay Kaufvertrags durch den Käufer.

    Grds. trifft den Verkäufer hier keine allgemeine Offenbarungspflicht über alle Umstände des Flugzeugs. Vielmehr hat ein Käufer iR seines eigenen Verantwortungs- und Risikobereichs dafür zu sorgen, dass er alle wichtigen Umstände erfährt, die für ihn wichtig sind. Um danach entscheiden zu können, ob ein bestimmter Kauf in Frage kommt oder nicht.

    Allerdings besteht ausnahmsweise dann eine Aufklärungspflicht des Verkäufers, wenn wesentliche Umstände bestehen, die für den Käufer für einen Kauf von entscheidender Bedeutung sind, und zusätzlich der Käufer auf Aufklärung vertrauen darf.

    Beim Flugzeug bestanden zwei Besonderheiten, die dem Verkäufer eine Aufklärungspflicht auferlegten, welcher er aber nicht nachkam. Dadurch beging er eine Täuschung durch Unterlassen der Aufdeckung dieser Umstände. Der Käufer ging davon aus, dass er zum Kaufzeitpunkt ein Flugzeug erhielt, was noch einige Zeit normal flugtauglich wäre, und sogar für Kunstflug geeignet sei. Und nicht unmittelbar eine Tragflächenüberprüfung oder Auswechslung ansteht. Dies sei gerade kein allgemein zu erwartender Verschleiß oder noch vom Risiko kurzfristiger teurer Reparaturen gedeckt. Denn hier handelt es sich um einen ganz speziell diesen Flugzeugtyp betreffenden Umstands. Selbst wenn man noch einige Zeit schonend hätte fliegen können, besteht hier aufgrund des finanziellen Umfangs der Maßnahmen ein für die Kaufentscheidung maßgeblicher Aspekt. Selbst das Alter des Flugzeugs oder dass der Käufer vielleicht erst zu einem viel späteren Zeitpunkt hätte leichten Kunstflug betreiben wollen, lässt nicht das zwingende Aufklärungserfordernis des Verkäufers entfallen. Selbst eine bloße Übergabe von Unterlagen in Form eines ganzen Ordners, woraus man diese Umstände und Informationen hätte ersehen können, genügt hier nicht. Der Verkäufer hätte hier nur seiner Aufklärungspflicht genügt, wenn er hätte erwarten können, dass der Käufer die Unterlagen ganz gezielt nach diesem Punkt durchsehen würde.

    Der Verkäufer verschwieg demnach einen entscheidenden Umstand hinsichtlich dieses einzigartigen Kaufgegenstands, der für den Käufer maßgeblich und selbst bei aktiver Untersuchung nicht erkennbar war. So wurde der Flugzeugkäufer bedingt vorsätzlich durch Unterlassen getäuscht. Gezielte Absicht muß hier nicht vorliegen.

    Das zweitinstanzliche Gericht erkannte die geleistete Anzahlung dem Beklagten zurück, und wies die ursprüngliche Klage auf den gesamten Kaufpreis ab. Eine Zulassung zur letzten Instanz, dem BGH, wurde vom Berufungsgericht nicht zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde liegt aber an.

    Dieses von der Kanzlei durchgeführte Verfahren zeigt auf, dass es zahlreiche Verbindungen in andere Bereiche des Lebens gibt. Aufgrund der Besonderheit und Einzigartigkeit bei diesem Ebay Kaufvertrag des Flugzeugs kann hier sicher nichts verallgemeinert werden. Auch findet sich hier noch sehr wenig bis keine Rechtsprechung dazu.

    Doch gerade in den Bereichen von seltenen Kraftfahrzeugen und vor allem besonderen und alten Immobilien ist hier eine entsprechende Anwendung denkbar. Man denke hier nur an die Aufklärungspflichten über Wiederzulassungen bei lange außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen aus dem Ausland. Wenn hier Zulassungshindernisse aufgrund geänderter oder verschärfter Anforderungen an Kfz bestehen, könnten für eine Wiederzulassung erhebliche finanzielle Hindernisse bestehen. Man denke nur an die heutigen Umweltauflagen in den Städten. Weiter bei der ganzen Problematik, ab welcher Grenze ein Unfallschaden mitzuteilen ist, oder ob es sich um einen bloßen „Blechschaden“ handelt. Bei Immobilien, die einer möglichen Hochwassergefahr ausgesetzt sind, wenn Altlasten im Boden liegen oder wenn bei Eigentumswohnungen eine Sozialbindung angeordnet ist. Schon die ganzen Fälle von drohenden oder bestehenden Feuchtigkeitsschäden in Gebäuden ist für den Laien unübersichtlich und nicht mehr absehbar, wann für den Verkäufer zwingende Aufklärungspflichten bestehen. Und dies sollen nur sehr grob angedeutete Fallgruppen sein, die sich noch auf viele weitere Bereiche ausdehnen lassen.

    Zumal seitens einer Offenbarungspflicht beim Verkäufer bedingter Vorsatz genügt. Das heißt, selbst wenn er nur mit einer möglichen Unrichtigkeit seiner Angaben rechnet, und doch ins Blaue hinein unrichtige Angaben macht, könnte der Vertragspartner schon berechtigt sein den geschlossenen Vertrag anzufechten oder von einem Ebay Kauf zurückzutreten. Dazu sind dies Sachbereiche, die regelmäßig ein nicht geringes finanzielles Volumen einnehmen.

    Sie haben Fragen zu einem Ebay Kaufvertrag oder wollen einen Ebay Kauf anfechten – wir beraten Sie gern

    Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Vertragsrecht

    Geschützt: Immobilienkauf Rückabwicklung – erwirktes Urteil von der Kanzlei Artz & Partner

    25. Januar 2016/Um die Kommentare zu sehen, musst du dein Passwort eingeben./in News /von admin

    Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Um ihn anschauen zu können, bitte das Passwort eingeben:

    Kontakt

    Rechtsanwalt Claudius Artz
    Mail

    Neue Beiträge

    • Sämtliche privaten Kreditverträge, Baudarlehen sowie Kfz-Finanzierungen und Leasingverträge können ab sofort widerrufen werden! 1. April 2020
    • Wichtige Ergänzungen zur Mandanten-Information: Sicher durch die Corona-Krise: Was Sie als Unternehmer jetzt unbedingt beachten sollten. 27. März 2020
    • Corona – Virus Steuerentlastung für Unternehmen 23. März 2020
    • Corona – Virus Informationen zur Stornierung von Pauschalreisen 23. März 2020
    • Klienten-Information: Sicher durch die Corona-Krise: Was Sie als Unternehmer jetzt unbedingt beachten sollten 23. März 2020
    Kontakt

    Artz & Partner Rechtsanwälte
    Nymphenburgerstr.137
    80636 München
    Tel.: 089 5506670
    Fax.: 089 550667129
    Email: info@artz-partner.de

    Über uns

    Artz & Partner ist eine moderne Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland für Privatpersonen und mittelständische Unternehmen. Mit guten Lösungen für komplexe und anspruchsvolle rechtliche Themen schafft Artz & Partner einen echten Mehrwert für seine Mandanten...

    » Mehr erfahren
    Artz & Partner News
    • Sämtliche privaten Kreditverträge, Baudarlehen sowie Kfz-Finanzierungen und Leasingverträge können ab sofort widerrufen werden!
    • Wichtige Ergänzungen zur Mandanten-Information: Sicher durch die Corona-Krise: Was Sie als Unternehmer jetzt unbedingt beachten sollten.
    • Corona – Virus Steuerentlastung für Unternehmen
    © Copyright - Artz & Partner | Kontakt | Sitemap | Impressum | Datenschutz
    • Facebook
    • Gplus

    Nach oben scrollen