ANWALT VERTRAGSRECHT MÜNCHEN – KANZLEI ARTZ & PARTNER HILFT WEITER
Als Ihr Anwalt für Vertragsrecht in München übernehmen wir die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Ihren Verträgen, oder beraten Sie bei der Ausgestaltung von Neuverträgen.
Vertragsrecht ist eine sehr komplexe Materie, die eines kompetenten Spezialisten in den verschiedenen Rechtsgebieten bedarf. Die Gestaltung von Verträgen und Beratung bei Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen gehören hier zu den Aufgaben eines Rechtsanwaltes für Vertragsrecht.
Ob auf privater oder geschäftlicher Ebene und in sämtlichen Rechtsgebieten – als Ihr Anwalt für Vertragsrecht in München beraten wir Sie vertraulich, loyal und interessengerecht. Ihre Anliegen und Bedürfnisse haben für uns eine besondere Priorität.
VERTRAGSRECHT MÜNCHEN – WAS REGELT EIN ANWALT FÜR VERTRAGSRECHT?
Ob Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge oder Darlehensverträge, sowie Arbeitsverträge oder auch Leasingverträge, Franchiseverträge oder sonstige Verträge – einer der Anwälte für Vertragsrecht unserer Kanzlei in München sorgt für die ideale Ausgestaltung Ihrer Verträge.
Eine weitere Aufgabe ist die Konfliktlösung in den vertraglichen Zusammenhängen, beispielsweise bei vertraglichen Pflichtverletzungen. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen im Bereich Vertragsrecht in München an:
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen
- Beratung bei vertraglichen Pflichtverletzungen und sonstiger Vertragsmängel
- Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche in jedem Verfahrensstadium – von der Neugestaltung von Verträgen über die erste Anmahnung, die Vertretung und Beratung im gerichtlichen Verfahren, bis hin zur Vollstreckung im Nachverfahren
- Überprüfung und Beratung auch in länderübergreifenden internationalen Zusammenhängen – gewährleistet auch durch anwaltliche Kooperationspartner im Ausland
In Deutschland gilt grundsätzlich Privatautonomie und Vertragsfreiheit. Im Rahmen seiner Rechtsfähigkeit kann jedermann einen rechtlich bindenden Vertrag auf jeglichem Rechtsgebiet abschließen. Bei entsprechend geäußerten Erklärungen findet mündlich wie schriftlich eine vertragliche Bindung mit gegenseitigen Verpflichtungen statt.
Auch bloße Handlungen im täglichen Alltagsgeschäft führen zu einem wirksamen Vertragsschluss. Daneben sind mündliche Absprachen ebenso grundsätzlich rechtlich bindend. Ausnahmsweise regeln besondere gesetzliche Vorschriften den Abschluss eines Vertrags in zwingender schriftlicher oder sogar notarieller Form. Bloße mündliche Absprachen sind dann nicht möglich. Solche Grenzen vom freien Vertragsschluss findet man beispielsweise im Immobilien- oder Erbrecht.
Ob ein Vertrag und mit welchen individuellen Inhalten dieser geschlossen ist, oder ob Teile davon unwirksam sind, ist selbst für den juristisch interessierten Laien oft nicht klar erkennbar.
Ob ein Widerrufs- oder Kündigungsrecht mit oder ohne Fristen besteht, oder ob gar ein ganzer Vertrag aufgrund schwerwiegender Mängel ungültig ist, kann hier sehr entscheidend sein.
Sie finden dazu in unserer Kanzlei in München einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt für Vertragsrecht, der gerne eine Ersteinschätzung, eine weitere Beratung oder Vertretung in allen Verfahrensstadien übernimmt.
ANWALT VERTRAGSRECHT – IST IHR VERTRAG RECHTMÄSSIG UND UMFASSEND IN ALLEN DENKBAREN BELANGEN
Die Prüfung ob Ihr Vertrag die jeweils geltenden rechtlichen Grundsätze und Rahmenbedingungen erfüllt ist stets Grundvoraussetzung. Jedoch wichtigstes Anliegen für unsere Rechtsanwälte im Vertragsrecht ist, dass Ihre individuellen Ansprüche und Erfordernisse umfassend Beachtung finden.
Grundsätzlich kann in einem Vertrag alles geregelt und festgehalten werden, was die jeweiligen Beteiligten wünschen. Voraussetzung für einen optimalen Vertrag ist das ausführliche und umfassende Mandantengespräch sowie das vertrauliche Mandantenverhältnis. Sodann die vertragliche Umsetzung der mandantlichen Belange in jeglicher Hinsicht und auf bestmögliche Weise. Die besten Verträge sind die, die alle Interessen gleichermaßen beachten und zum Ausgleich bringen. Bekannt als „win-win“ für die beteiligten Vertragspartner.
Ihre Wünsche und Belange werden von unseren Anwälten in Ihrem Sinne vertraglich verwirklicht.
Als Ihre Kanzlei für Vertragsrecht in München übernehmen wir die Prüfung von bestehenden Verträgen und arbeiten Verträge aus. Dies stets nach aktuellstem Rechtsstand und Rechtsprechung und Ihren sämtlichen Beweggründen und Wünschen entsprechend.
RECHTSANWALT VERTRAGSRECHT MÜNCHEN – WAS GEHÖRT ALLES ZUM VERTRAGSRECHT?
Grundsätzlich geht wegen der Vertragsfreiheit die individuelle Abrede den gesetzlichen Standardvertragstypen vor. Oft wird aber ganz oder ergänzend auf diese gesetzlich geregelten Vertragsarten bei Anwendung eines Vertrags zurückgegriffen. Bei der Vielzahl der Geschäfte des täglichen Lebens scheint es auch nicht sinnvoll für jedes Standardgeschäft individuell ausgehandelte Verträge zu verwenden.
Weiter haben die Normen der gesetzlichen Standardverträge auch einen interessenausgleichenden Charakter. Gerade im Konfliktfall ist es zumeist sachgerecht den Vertrag nach gesetzlichen Maßgaben abzuwickeln. Es sollten immer lange Auseinandersetzungen vermieden und eine Balance der gegenseitigen Ausgleichsansprüche erreicht werden. Regelmäßig kommen in der Realität die immer gleichen Abwicklungsprobleme bei Verträgen vor.
Beim Kaufvertrag wäre dies beispielhaft die mangelhafte Kaufsache, und wie damit dann umzugehen ist. Auch kann für die einzelnen Angelegenheiten ein gesetzlicher Standardvertrag durch die beteiligten Parteien individuell an die jeweiligenBedürfnisse angepasst werden.
Für eine Mehrzahl von Verträgen werden heute auch die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet. Das Gesetz zieht hier für individuelle Vereinbarungen weitere Schutzgrenzen ein, an denen sich ein Vertrag messen lassen muss. Der AGB-Verwender kann hier längst nicht mehr alles ins „Kleingedruckte“ zu einem einseitigen Vorteil schreiben. Vielmehr ist nun festgelegt in welchen Teilbereichen die individuellen AGB von einem Standardvertrag abweichen dürfen. Oft betrifft dies das Thema Haftungsausschluß, Rücktritts- oder Leistungsverweigerungs-rechte beim Kaufvertrag. Ein häufiges Beispiel im Mietvertrag ist die Schönheitsreparatur.
Beispiele für gesetzlich vorgesehene Standardverträge sind insbesondere in den Rechtsgebieten:
- Kaufverträge aller Art – privat, in Geschäften, an der Haustür, am Telefon und online
- Werkverträge mit Handwerkern und Unternehmern
- Miet- und Pachtverträge
- Dienst-, Arbeits-, Franchise- und sonstige Verträge in beruflichen Verhältnissen
- Darlehensverträge, Bürgschaften und sonstige Vertragsverhältnisse im Finanzsektor und mit Banken
- Sonstige Auftragsverhältnisse, Schuldanerkenntnisse und Schuldversprechen
- Verträge im Gesellschafts-, Handels- und weiteres Firmenrecht
- Immobilienverträge
- Patent- und Urheberverträge
- Verträge im Familien- und Erbrecht.
Dabei gibt es noch diverse Sonderregelungen, die die jeweiligen Schutzbedürfnisse einzelner Beteiligter gesondert beachten. Es wird so ein Schutz vor Übervorteilung erreicht. Andererseits macht es die jeweiligen Vertragstypen und Rechtsmaterien sehr komplex und für den selbst juristisch interessierten Laien fast unüberblickbar.
Ein Anwalt für Vertragsrecht hat hier immer die besonderen Bedürfnisse des Mandanten im Blick und kann diese bestmöglich in einem Vertragswerk umsetzen.
Besonderes Augenmerk wird von unseren Anwälten hier schon auf entsprechende Beratung im Vorfeld gelegt. Auch bei schon geschlossenen Verträgen kann ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht einen großen Vorteil bieten. Er gewährleistet die weitere tatsächliche Abwicklung eines Vertragsverhältnisses. Bei möglichen konfliktträchtigen Teilbereichen des Vertrags soll dem Mandanten ein Weg aufgezeigt werden, um die Situation bestens lösen zu können.
Ihr Anwalt für Vertragsrecht in München berät und vertritt Sie hier bei Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten. Oft besteht bei einer Nichterfüllung oder teilweisen Verletzung von vertraglichen Pflichten eine Reihe von Ausgleichsmöglichkeiten.Der Vertragsspezialist entwirft nicht nur Verträge, sondern macht auch diese Ansprüche und Forderungen aus Verträgen geltend. Übliche Möglichkeiten sind Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz, Lieferung einer neuen Sache, Mietminderung, Ausgleich für andere Schäden und vieles mehr.
Sehr wichtig sind hierbei auch die gesetzlichen Verjährungsfristen für die jeweiligen Ansprüche, das heißt bis wann diese spätestens geltend gemacht werden müssen. Auch hier hilft Ihnen Ihr Anwalt effektiv und schnell weiter, wenn als erster Schritt verjährungshemmende Maßnahmen zu treffen sind. In vielen Angelegenheiten muss erst einmal die laufende Verjährung gestoppt werden. Erst dann können die eigentlichen vertraglichen Angelegenheiten und die jeweiligen Bedürfnisse des Mandanten ausführlich erörtert werden.
DER RECHTSANWALT FÜR VERTRAGSRECHT GIBT AUSKUNFT: WO IST DAS VERTRAGSRECHT GEREGELT?
Das Vertragsrecht ist wesentlicher Bestandteil des BGB. Hier werden gesetzlich normierte Vorgaben für sämtliche Verträge erstellt hinsichtlich allgemeiner Grenzen und Rahmenbedingungen. Darüber hinaus werden im Verlauf des BGB die Standardvertragstypen und deren jeweilige Besonderheiten getrennt voneinander fortlaufend aufgeführt. Dieses dem BGB eigene besondere „Vertragsbaukastensystem“ wird ergänzt durch die allgemeinen Vertrags- und Schuldrechtsnormen.
Demnach stehen nicht alle Normen des BGB in ihrer Abdruckreihenfolge gleichberechtigt nebeneinander. Vielmehr ist dieses Prinzip des „Vor-die-Klammer-Ziehens“ neben allgemeinen Generalklauseln für den jeweiligen Vertragstyp auszulegen. Diese Auslegung auf den konkreten Fall ist dann für Sie als Mandant maßgeblich. Der Anwalt für Vertragsrecht erläutert Ihnen hier die tatsächlichen Auswirkungen der Gesetze auf den konkreten Vertrag.
Weiter sind im BGB auch Normen zu finden, die die Standardvertragstypen jeweils modifizieren oder besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. Beispielsweise finden sich nun im BGB die AGB-Regelungen. Solche sind mittlerweile bei den meisten Kauf- oder Mietverträgen enthalten. Es soll so ein Schutz des Vertragspartners erreicht werden, der den AGB bei Vertragsschluss mitzustimmt.
Im „Kleingedruckten“ wurden früher unrechtmäßigerweise einseitig belastende Regelungen unerkannt festgelegt. Auch die Art des Vertragsschlusses ist heute maßgeblich: es wurden Verbraucherschutzvorschriften wie Widerrufsrechte bei Kaufverträgen oder besondere Kündigungsrechte und -fristen bei Arbeits- oder Mietverträgen integriert. Hier wird den heutigen Lebensbedingungen Rechnung getragen, und somit alle beteiligten Interessen zum Ausgleich gebracht.
Niemand – erst recht keinem Verbraucher oder Privatperson – sollen Nachteile entstehen aufgrund fehlender Kenntnisse vom Vertragshauptbestandteil oder wichtiger Umstände, von denen der Vertragsschluss abhängt.
Der vermeintlich starke und überlegene Vertragspartner soll alleine daraus keine überlegene Stellung erhalten. Beispiele sind hier die Verbraucherschutzvorschriften im Kaufrecht beim online-Kauf. Im Mietrecht mit einer stärken Gewichtung aufMieterrechte bei der Wohnraumvermietung – aktuell hier in München die „Mietpreisbremse“ in Verwendung mit dem Mietspiegel.
Besondere Arbeitnehmer- und Kündigungsschutzrechte im Arbeitsrecht neben vielen anderen. Fragen Sie hier Ihren Spezialisten für Vertragsrecht in unserer Kanzlei. Sie führen einen mittelständischen Betrieb, oder möchten eine Firma gründen, und wissen noch nicht, welche Gesellschaftsform für Sie die Beste ist. Auch bei Regelungsbedarf in Zusammenarbeit mit Ihrer Bank bei der Finanzierung einer privaten oder gewerblichen Immobilie.
Wir unterstützen Sie bei Kapitalanlageverträgen und wenn es zu Problemen bei bestehenden Kapitalanlagen kommt. Gerade durch unsere fachübergreifenden Rechtsanwälte und Spezialisten, können wir Ihnen einen sehr umfassenden Beratungsansatz in allen Teilbereichen des Vertragsrechts bieten.
Sie haben noch Fragen zu diesen oder anderen Bereichen oder möchten prüfen lassen, ob Ihr Vertrag wirklich interessengerecht, rechtmäßig oder gar sittenwidrig ist?
Auch wenn Sie eine erste Einschätzung oder einen systematischen Überblick über ihre jeweiligen individuellen Herausforderungen benötigen, und wie diese Lebenssituationen in Verträgen dargestellt werden können – dann vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserer Kanzlei in München und lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht beraten. Gerne verweisen wir hier auf die Möglichkeit einer unverbindlichen Erstberatung.
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