Anwalt Verkehrsrecht München
Sie haben ein Fahrverbot erhalten? Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen? Oder haben Sie ein Bußgeldverfahren verordnet bekommen?
Ein Anwalt für Verkehrsrecht München kann nach einem Verkehrsunfall, bei Ansprüchen des Geschädigten oder beim Schadensmanagement, einer Reparatur, dem Schadensersatz und den Erhalt eines Schmerzensgeldes helfen. Das Verkehrsrecht ist sehr umfangreich und sehr breit gefächert, somit ist eine Rechtsberatung bei einem Anwalt für Verkehrsrecht immer von Vorteil.
Verkehrsrecht München – Ein Anwalt kann Ihnen klare Vorteile verschaffen
Das Verkehrsrecht ist ein weiter Begriff und weniger streng juristisch zu sehen.
Es gibt kein gesammeltes Gesetzeswerk, in dem das Verkehrsrecht umfassend geregelt ist. Sondern dieses Rechtsgebiet Verkehrsrecht ist ein breites Feld, das Themengebiete enthält, die mal unmittelbar oder auch entfernter mit dem Thema „Verkehr“ in einem Zusammenhang stehen.
Das Verkehrsrecht wird dann interessant und sehr konkret, wennplötzlich für Beteiligte oder Betroffene klar umrissene und zu definierende Ansprüche im Raume stehen. Diese sind entweder gegen Sie selbst gerichtet, oder man selbstkönnte diese mit einem Anwalt für Verkehrsrecht in München geltend machen.
Beispielsweise weil ein Fahrverbot für ein bis drei Monate droht, und man in dieser Zeit seinen Führerschein abgeben soll. Weil sogar der Entzug der dem Führerschein zugrunde liegenden Fahrerlaubnis droht.
Oder aufgrund eines Verkehrsunfalls finanzielle Sach- oder sogar Personenschäden vorliegen. Wie mit weit verzweigten Themen, z.B. eine drohende dauerhafte oder vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, Regressansprüche von oder gegen Versicherungen und vieles mehr.
Schon die Auseinandersetzung mit der eigenen oder sog. gegnerischen Versicherung kann ein eigenes aufwendiges Vorgehen nötig machen. Auch die Frage, welche Versicherung nun welche Schäden abdeckt, kann die Angelegenheit sehr komplex, und für einen Laien nicht mehr durchschaubar darstellen.
Auf all diesen Gebieten stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte für Verkehrsrecht und Unfallschadensabwicklung zu jedem Verfahrenszeitpunkt zur Seite.
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in München kann schnell helfen
Oft gilt es zügig zu handeln, und keine unnötige Zeit verstreichen zu lassen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Artz & Partner hat eine langjährige Expertise und viel Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechtes. Gerade im Verkehrsrecht ist es wichtig auf einen Anwalt mit viel Erfahrung zurück zu greifen.
Melden Sie sich unverbindlich und formlos, so dass die Verkehrsrechtsanwälte der Kanzlei in München Ihre Angelegenheit einschätzen, und anschließend umfassend und bestmöglich in allen Teilbereichen zur einer für Sie guten Lösung bringen können.
Die Anwälte der Kanzlei Artz & Partner beraten und vertreten Sie als Münchener Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht im ganzen Bundesgebiet und darüber hinaus gegenüber allen Beteiligten. Ob bei Behörden, Unfallgegnern, sonstigen Geschädigten oder Verursachern, Polizei und letztlich vor den Gerichten.
Klarer Vorteil für Sie: Die Rechtsanwaltskanzlei Artz & Partner aus München übernimmt für Sie die komplette Unfallabwicklung selbständig.Die von einem Unfall Betroffenen müssen im Verfahren selbst keine langwierigen Auseinandersetzungen mit Versicherungen, Kfz-Gutachtern, Verwaltungsbehörden, Polizei, Unfallgegnern, Mietwagenfirmen, Autohäusern und anderen führen.
In Ihrem Interesse werden die Vorgänge als Dienstleistung in einem Gesamtpaket von denAnwälten für Verkehrsrecht Artz & Partner in München komplett abgewickelt. Auch wenn Sie erst mal nur eine erste Einschätzung oder auch nur einen Rat in einem schon laufenden Verfahren wünschen, so wenden Sie sich an die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Artz & Partner.
Verkehrsrecht München
Das Verkehrsrecht als Sachgebiet insgesamt besteht aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.
Zum öffentlichen Recht zählen hier das Verkehrsverwaltungsrecht, das Verkehrsstrafrecht und Verkehrsbußgeldrecht.
Das öffentliche Verkehrsverwaltungsrecht hingegen ist von behördlichen Verwaltungsvorgängen geprägt. Angefangen von einem Verwarngeld bei einfachen Parkverstößen, über das Bußgeldverfahren, bis hin zu Erteilung oder Entzug der Fahrerlaubnis oder dem Verkehrsstrafrecht– bei strafrechtlich relevanten Folgen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr. Aufgrund eines stetig wachsenden Verkehrsaufkommens mit inzwischen rund 45 Millionen zugelassener PKW in Deutschland ist auch das Gebiet des öffentlichen Verkehrsrechts eindeutig kein Randrechtsgebiet mehr.
Das öffentliche Verkehrsrecht – Fahrverbot – Entziehung der Fahrerlaubnis und der Führerscheinentzug
Ein großer Schwerpunkt liegt beim Fahrverbot bzw. bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, dem sog. „Führerscheinentzug“.
Ein Fahrverbot mit der Dauer von einem bis drei Monaten kann nach § 25 Abs. 1 StVG wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG von einer Behörde im Bußgeldverfahren oder einem Amtsgericht in einer Bußgeldentscheidung als Nebenfolge einer Geldbuße verhängt werden. Die rechtlichen Grundlagen sind im Bußgeldkatalog und in der Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung für die Praxis angelegt, die aufgrund von § 26 a StVG erlassen wurden. Hier enthalten sind die klassischen Regelsätze bei fahrlässiger Begehung von Straßenverkehrsverstößen und gewöhnlichen Tatumständen.
Zuletzt fand eine größere Änderung statt durch die grundlegende Reformation des Punktesystems und des Fahreignungsregisters. Hiernach wurde dann auch der Punktekatalog entsprechend angepasst. Nun genügen schon acht Punkte statt bisher 18, um die Fahrerlaubnis zu verlieren. Allerdings bekommen auch nicht mehr so viele Ordnungswidrigkeiten automatisch Punkte wie vorher. Besonders wenn keine Beeinflussung der Verkehrssicherheit vorliegt, werden erhöhte Bußgeldbeträge verhängt, aber nicht zwingend auch Punkte in Flensburg.
Nun wird bei Bußgeldbeträgen bis EUR 55,- nur eine Verwarnung ohne Eintragung ins Fahreignungsregister ausgesprochen. Bei Beträgen nach der Bußgeldkatalog-Verordnung von EUR 60,- und einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gibt es ein bis zwei Punkte. Erst darüber hinaus beispielsweise bei Straftaten im Verkehr oder Geschwindigkeitsüberschreitungen von 30 km/h und mehr innerorts, kann in der Regel ein Fahrverbot ausgesprochen oder sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Beim vorübergehenden Fahrverbot gibt man für ein bis drei Monaten den Führerschein ab Rechtskraft der Bußgeldentscheidung ab, § 25 Abs. 1 und 2 StVG. Der Zeitpunkt des Beginns des Fahrverbotes lässt sich durchaus beeinflussen – manche sprechen von gar von „Aussuchen“ des Zeitpunkts durch den Führerscheininhaber- denn maßgeblich ist das Bußgeldverfahren und dessen Abschluss. Jedenfalls lässt sich das Fahrverbot durch Einlegen von Rechtsmitteln verschieben. So wird der Eintritt der Rechtskraft vorübergehend verhindert durch Einlegen von Einspruch und späterer Rechtsbeschwerde beim Gericht. Darüber hinaus gibt es eine sog. Vier-Monats-Kulanz für Ersttäter. Wer also zwei Jahren davor kein Fahrverbot erteilt bekommen hatte.
Beim Fahrverbot gibt man umgangssprachlich nur den Führerschein ab. Also nur den dokumentierten Nachweis einer zugrundeliegenden behördlichen Grundentscheidung. Diese Entscheidung ist die verwaltungsrechtliche Fahrerlaubnis. Beim Fahrverbot bleibt diese weiter bestehen, man kann nur keinen Gebrauch davon machen. Wenn allerdings bei schwereren Verstößen die Fahrerlaubnis entzogen wird, muss diese nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden. Hier wird behördlich geprüft, ob der Antragsteller zukünftig ein Fahrzeug sicher führen kann. Meist wird hier dann ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung eingeholt. Hierunter fällt die MPU – Medizinisch Psychologische Untersuchung. Bekanntlich ist hier um eine ganze Industrie aus Vorbereitungskursen entstanden. Gerade die psychologische Begutachtung in Händen weniger einzelner Psychologen bleibt hier umstritten. Eine Reformation dieses Systems ist angezeigt, und auch politisch für die weitere Zukunft angedacht.
Rechtsanwalt Verkehrsrecht München – das private Verkehrsrecht
Das private Verkehrsrecht ist beispielsweise das Verkehrsvertragsrecht, wo das Vertragsrecht und Gewährleistungsrecht beim Autokauf die bestimmende Materie ist.
Gerade jetzt rückt dieses in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit im Zuge des sog. „VW-Abgasskandals“. Hier wird gerade von Behörden – bis hin zum Bundesverkehrs- und Umweltministerium – von Schiedsstellen bis zu Gerichten die Fragen geklärt, ob Kunden im Rahmen eines Autokaufs Gewährleistungsansprüche oder auch Schadensersatzansprüche zustehen. Ob Sie also Ihr eigenes Auto durch Nachrüstung auf den neusten Stand der Technik bringen lassen können, oder ob sie sogar ein Recht auf Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags haben könnten.
Neben weiteren Positionen einer Wertminderung bis hin zu drohenden Fahrverboten in den Umweltzonen von deutschen Innenstädten. Hier ist noch vieles juristisch nicht abschließend geklärt. Und auf vielen Ebenen werden tragbare Lösungen zwischen allen Beteiligten gesucht. Letztlich ist hier für den Autokäufer gegenüber dem Autohaus oder gar dem Autohersteller das private Gewährleistungsrecht von zentraler Bedeutung.
Desweiteren betrifft diese technische und somit Kaufproblematik nicht ausschließlich VW, sondern wohl auch weitere deutsche, europäische und überseeische Autohersteller. Dieser Bereich ist noch sehr undurchsichtig und eine flächendeckende Lösungen noch nicht in Sicht. Lassen Sie sich daher in Ihrem Einzelfall von den erfahrenen Anwälten der Münchener Kanzlei Artz und Partner beraten, und fragen Sie gerne unverbindlich an.
Jedenfalls erscheint gerade auf diesem Rechtsgebiet die Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht und einer entsprechend ausgerichteten Kanzlei als wichtig. Zwar handelt es sich hier erstmal um vergleichsweise geringe Bußgelder und sonstige Streitwerte in den behördlichen Verfahren und vor den Amtsgerichten. Weshalb viele erstmal auf die Mitwirkung eines Verkehrsrechtsanwalts verzichten. Doch zeigt sich dann oft im laufenden Bußgeld- oder gar Strafverfahren schnell, welche weitreichenden Auswirkungen die Folgen für die Betroffenen haben können.
Gerade der zentrale Punkt des Fahrverbots und der entzogenen Fahrerlaubnis, kann das praktische Leben auch das der Angehörigen nachhaltig verändern, wenn ein Fahrer in der Familie ausfällt. Schwerwiegend sind hier natürlich auch die möglichen beruflichen Auswirkungen. Zum einen ist die Gefahr exponentiell erhöht, dass man von einem Bußgeldverfahren betroffen ist, wenn jemand beruflich viel mit dem Auto unterwegs ist. Zum anderen steht dann schnell die grundsätzliche Ausübung des Berufs überhaupt zur Debatte.
Verkehrsanwalt München – Was ist mit den Kosten?
Oft erkennt man als Laie nicht, wie man sich rechtlich aus der Misere ziehen kann und was man selbst an Kosten spart, wenn man rechtliche Hilfe dazu zieht. Hier sollten also bloße finanzielle Gründe nicht den Ausschlag geben, ob eine anwaltliche Begleitung beigezogen wird. Vielmehr sollten Sie sich unverbindlich beraten lassen und den Kontakt mit unseren Verkehrsrechtsanwälten der Kanzlei Artz und Partner aufnehmen.
Gehen Sie auf Nummer sicher, und lassen Sie schon zu Beginn eines drohenden Verfahrens von einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht die Situation einschätzen.
Wie angedeutet gibt es zahlreiche Möglichkeiten in einem Verfahren Einfluß im Sinne des Betroffenen geltend zu machen. Ob es das Einlegen von Rechtsmitteln schon am Anfang des behördlichen Verfahrens betrifft, oder von Rechtsbehelfen im späteren gerichtlichen Verfahren, bis hin zu oft schwierigen Beweis- und Nachweisfragen auf diesem Gebiet – wenden Sie sich an unsere Verkehrsrechtsanwälte der Kanzlei Artz und Partner.
Aufgrund einer großen Anzahl von möglichen Verstößen im Straßenverkehr, sowie die für den Laien nicht einfach zu überblickenden gesetzlichen Abgrenzung – von der einfachen Verwarnung eines Bußgeldverfahren bis hin zum Strafverfahren, kann eine detaillierte Aufarbeitung nur im konkreten Einzelfall erfolgen.
Es können keine juristischen Pauschallösungen angeboten werden, die für eine Vielzahl von Verstößen Geltung finden sollen. Auch wenn dies der gesetzliche Bußgeldkatalog und dessen Verordnung nahelegt. Hier sind aber immer nur Regelsätze vorgesehen, wo im konkreten Einzelfall immer erst geprüft werden muss, ob und wie diese zum Einsatz kommen können.
Fragen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht in München zum Thema Blitzerproblematik
Kurz genannt seien hier neben den „Alltagsverstößen“ im Straßenverkehr, wie dem Falschparken, der überhöhten Geschwindigkeit, des Nichteinhaltens des gesetzlich geforderten Abstands auf Bundesautobahnen und zahlreichen weiteren. Es sei auch auf die Problematik der verschiedenen Geschwindigkeitsmeßmethoden und der „Blitzerproblematik“ verwiesen.
Wonach ein Teil der Geschwindigkeitsmessungen aufgrund technischer Anforderungen an die Geräte und des Bedienpersonals eine bestimmte Fehlerquote aufweist. Die aber in einem Verfahren aktiv in Zweifel gezogen und Fehler nachgewiesen werden müssen. Spätestens an diesem Punkt gerät der juristische Laie an seine Grenzen, und anwaltliche Beratung ist angezeigt. Auch hier wieder im Hinblick auf Punkte und den möglichen Führerscheinfolgen.
Rechtliche Hilfe mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in München zum Thema Alkohol im Straßenverkehr
Des Weiteren das umfangreiche Sachgebiet von Alkohol und Straßenverkehr. Schon die Abgrenzungen, wann man sich hier noch im Ordnungswidrigkeitsbereich nach § 24 a Abs. 1 StVG befindet, oder bereits im strafrechtlichen Bereich nach § 315 c Abs. 1, 2 und 3 StGB. Gerade wenn mögliche potentielle Gefährdungen des Straßenverkehrs oder einzelner Teilnehmer darin in Frage kommen, ist schnell der Strafrechtsbereich erreicht. Mit den entsprechenden Rechtsfolgen von Geld- oder sogar Freiheitsstrafe, dem erwähnten Fahrverbot oder sogar der Entziehung der Fahrerlaubnis mit entsprechender Sperre für eine Neuerteilung nach den §§ 44, 69 und 69 a StGB.
Viele Verkehrsteilnehmer sind sich nicht bewusst, dass selbst schon im niedrigeren Promillebereich beim Hinzutreten von konkreten Auswirkungen des Alkoholgehalts im Blut, wie Fahrfehlern oder sogar fahrlässig verursachten Unfällen, eine strafrechtliche Beurteilung erfolgt. Dies noch deutlich unter der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Autofahrern von 1,1 Promille. Dieser Wert stellt nur die Grenze dar, wann der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c StGB auch ohne Hinzutreten von weiteren Umständen in Betracht kommt. Schon der Versuch und eine fahrlässige Begehung nach den Absätzen 2 und 3 reichen aus. Wenn sich die alkoholisierten Verkehrsteilnehmer also noch nicht bewusst über die erreichten Promillezahlen im Klaren sind, und deren mögliche Folgen für den Straßenverkehr. Auf den Auffangtatbestand des § 316 StGB der bloßen Trunkenheit im Verkehr wird der Vollständigkeit halber verwiesen.
Hier hat ein weites gesellschaftliches und in der Anwendung behördliches und gesetzliches Umdenken stattgefunden. Galt eine Alkoholfahrt früher als eines der Kavalierdelikte, kann diese heutzutage schnell eine strafrechtliche Aburteilung finden. Gerade wenn ein an sich unverschuldeter Unfall – gar mit Personenschaden – dazukommt. Hier ist man schnell im Bereich der fahrlässigen Körperverletzung oder sogar fahrlässigen Tötung, mit entsprechender Androhung von Freiheitsstrafe.
Verzichten Sie nicht auf die Hilfe eines Verkehrsanwalts in München zum Thema Radfahrer
Selbst Radfahrer sind heutzutage aufgrund einer verstärkten Kontrolle in städtischen Gebieten schnell diesen verkehrsrechtlichen Belangen unterworfen. Gerade die Radfahrer verhalten sich in München oft nicht entsprechend dem Verkehr und das kann schnell unschöne Folgen für den Autofahrer haben. Aber auch als Radfahrer selbst, wenn man Alkohol getrunken hat und dann auf das Rad steigt, dass kann böse enden. Zahlreiche entsprechende Fälle zeigen, dass auch bei einer Alkoholfahrt mit dem Fahrrad und beispielsweise dem Erreichen der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille, der Führerschein weg bzw. die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Dies mag für den einzelnen Betroffenen zu als ungerechtfertigt empfundenen Folgen führen. Wenn aufgrund einer unüberlegten privaten Alkoholfahrt auf dem Fahrrad plötzlich konkrete Auswirkungen auf die Berufsausübung und sonstigen Einschränkungen im privaten wie beruflichen Bereich folgen. Das Verkehrsrecht München ist gerade an diesem Punkt ein weit aufgefächerter Bereich mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen für den Betroffenen.
Das Verkehrsrecht und seine Parkrempler
Im Verkehrsrecht kommt der strafrechtliche Bereich für viele Verkehrsteilnehmer erstmalsin Betracht beim zahlenmäßig oft vorkommenden „Parkrempler“ beim Aus- oder Einparken. Hier steht schnell das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB im Raum. Ursprünglich für die sog. „Unfallflucht“ bei schwereren Unfällen entwickelt, hat sich rein zahlenmäßig in der Praxis gezeigt, dass oft gerade diese Parkfälle dann strafrechtlich beurteilt werden.
Denn Zeugen gibt es im öffentlichen Verkehrsraum fast immer, und es werden nicht sofort tatsächliche Ausparkschäden erkannt oder überhaupt registriert. Zwar hat der Gesetzgeber nur vorsätzliches Entfernen unter Strafe gestellt. Doch praktisch führt dies zu Schwierigkeiten, ob der Schaden tatsächlich erkannt oder nicht nur als bloßer folgenloser Kratzer oder weniger abgetan wurde. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann helfen.
Kontaktieren Sie daher zu jedem Verfahrenszeitpunkt einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Die Münchner Kanzlei Artz und Partner betreut hier Mandate bundesweit und darüber hinaus auch mit Auslandsbezug. Am Rande genannt sind hier beruflich veranlasste Fahrten ins Ausland oder die familiäre Urlaubsfahrt.
Ein Rechtsanwalt bringt Ihnen hier in mehrfacher Hinsicht Vorteile. Zum einen wird er von der unfallverursachenden Gegenseite bezahlt. Außerdem nimmt Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht den kompletten Vorgang mit Versicherungen, Gutachtern usw. ab, und veranlasst umgehend die nötigen Schritte. Außerdem macht ein Anwalt für Verkehrsrecht in Ihrem Sinne alle in Frage kommenden Ansprüche geltend, damit Sie vollumfassenden Ausgleich erhalten.
Des Weiteren werden Sie dann mit den Rechtsanwälten der Gegenseite – im Zweifel der gegnerischen Haftpflichtversicherung – konfrontiert. Diese wird stets versuchen, Ansprüche von Anfang an auszuschließen oder mindern zu können.
Die spezialisierten Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Artz und Partner in München werden Sie deutschlandweit und darüber hinaus bei Auslandsbezug bestens beraten und vertreten.
Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht und ist Ihnen eine große Hilfe für die bestmöglichste Abwicklung von Verkehrsunfällen und im Schadensmanagement mit Gutachtern, Versicherungen, Autohäusern und Werkstätten.
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