Anwalt Medizinrecht München
Wir vertreten Ihre Interessen im gesamten Bereich des Medizinrechts.
Auf Leistungserbringerseite vertreten und beraten wir Sie in allen Fragen der ärztlichen Praxis. Wir unterstützen Ärzte und Zahnärzte bei der Praxisgründung, Bildung von Berufsausübungsgemeinschaften sowie bei der Praxisabgabe und -übernahme.
Im Bereich des Vertragsarztrechts beraten und vertreten wir Sie in Fragen des Zulassungsrechts, in Honorarfragen, in Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie Disziplinarverfahren.
Darüber hinaus verfolgen wir Ihre Interessen in arzthaftungsrechtlichen Fällen sowohl auf Ärzte- wie auch auf Patientenseite.
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