Handels- und Gesellschaftsrecht
In diesen Rechtsgebieten beraten wir Sie von der Gründung einer Gesellschaft, bis hin zur rechtmäßigen Auflösung eben dieser.
Wie in vielen, so auch in diesem Rechtsgebiet besteht ein übergreifender Zusammenhang zu anderen Rechtsgebieten, vorliegend dem Handelsrecht oder dem Arbeitsrecht. Hier sind unsere Anwälte für Sie in den Bereichen Franchise- und Lizenzverträge, Handelsvertreterverträge tätig. Zu unseren Leistungen zählen des Weiteren vertragliche Gestaltung und Beratung bei Gründung und Betrieb von Personen- und Kapitalgesellschaften, Beratung bei der Auswahl von Gesellschaftsformen, Umwandlung, Verträge zwischen Gesellschaftern, Beratung bei Verwaltungsrats- und Gesellschaftsversammlungen.
Vertrauen Sie hier auf unsere fachliche Kompetenz und die berufliche Erfahrung mit dieser schwierigen Materie.
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